Staatsangehörigkeit

Die Deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben ist nicht einfach. Es sind viele Voraussetzungen zu erfüllen. 


Regelmäßig setzt ein Anspruch auf Einbürgerung voraus, dass der Ausländer über ein seiner Natur nach nicht befristeter Aufenthaltstitel sowie ausreichendes Einkommen verfügt und keine (gravierenden) Straftaten begangen hat. 

Darüber hinaus werden bis 8 Jahren rechtmäßiger Aufenthalt, gute Deutschkenntnisse und das Absolvieren eines sog. Einbürgerungstests vorausgesetzt. In der Regel muss der Ausländer auf seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit verzichten.

Flüchtlinge, Ehegatten von deutschen, sowie Andere, werden vergünstigt.



Meine Kanzlei kann Ihr Einbürgerungsverfahren einleiten und durchführen. Das Verfahren verläuft üblicherweise wie folgt:

1. Es erfolgt eine persönliche bzw. telefonische Erstberatung, in der es geprüft wird, ob  die Voraussetzungen erfüllt werden.

2. Es wird Ihre Ausländerakte von der Ausländerbehörde angefordert und geprüft.

3. Sollte die Ausländerakte keine negativen Erkenntnisse betreffend die Chancen für Ihre Einbürgerung, dann erhalten Sie eine detaillierte Auflistung der noch notwendigen Unterlagen (ggf. werden Sie geholfen, diese zu erlangen).

4. Ich bereite den Antrag auf Einbürgerung vor, Sie genehmigen diesen und es wird bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde eingereicht.

5. Üblicherweise brauchen Sie nicht persönlich bei der Einbürgerungsbehörde vorzusprechen.

6. Das Verfahren wird durch die Anwaltskanzlei weiter betrieben und etwaige Probleme oder Bedenken der Einbürgerungsbehörde werden behandelt.

7. Sie werden eingebürgert.

8. Sollte die Einbürgerungsbehörde der Antrag ablehnen, dann führt die Kanzlei das Einspruch- und ggf. Klageverfahren für Sie.

 

Ich arbeite mit Pauschalpreisen. Ratenzahlung ist möglich. 

 
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